Einblick in die Konstruktion: Sicherheitseinrichtung für hydraulische Schnellwechsler

Am 14. Oktober 2021 ist ein neues EU-Amtsblatt erschienen, mit schweren Auswirkungen auf die Branche der Baumaschinenausrüstung: ab diesem Zeitpunkt – ohne Übergangsfrist – war das in Verkehr bringen von hydraulischen Schnellwechslern ohne Sicherungseinrichtung untersagt. Hintergrund für die neue Regelung war eine Häufung von Unfällen, deren Ursache eine fehlerhafte Verriegelung war. Im Gespräch erläutert unser zuständiges Team aus der Konstruktionsabteilung, wie Rädlinger diese überraschende Herausforderung gemeistert hat.

Wie haben wir auf die neuen Anforderungen reagiert?

Michael Wittmann: Mit einer Menge Konstruktionsleistung – wir hatten die Aufgabe, eine Lösung zu finden, die nicht nur die Anforderung erfüllt, sondern auch an den bereits produzierten Schnellwechslern, die nicht mehr verkauft werden durften, nachgerüstet werden konnte. Und das ist uns gelungen!

Wie sieht die Lösung jetzt aus?

Matthias Mißlinger: Wir haben einen mechanischen, starren Haken angebracht: Aufgrund seiner speziell definierten Geometrie erfüllt er die neue Anforderung und kann an allen gewohnten Trägergeräten eingesetzt werden. Unsere hydraulischen Schnellwechsler kommen also für den Geräteführer wie gewohnt zum Einsatz – nur das Wechseln von Anbaugeräten ist etwas anders geworden.

Bringt diese starre Form unseres Fanghakens Vorteile gegenüber den Lösungen anderer Hersteller?

Michael Wittmann: Ja – zum einen ist sie unabhängig vom Hydraulikkreislauf. Zum anderen ist sie wenig ausfallanfällig, da sie vollständig ohne bewegliche Teile auskommt. Und aus unserer Sicht ist sie natürlich ideal, da wir bereits produzierte Schnellwechsler nachrüsten können.

Die Entwicklung der speziellen Geometrie war aber sicher eine Herausforderung – immerhin unterscheiden sich die verschiedenen Trägergeräte stark voneinander, oder?

Simon Laumer: Ja, da steckt viel Arbeit drin. Begonnen haben wir mit einem Haken für einen HS 03 und ein einzelnes Trägergerät. Dann wurde diese Version für andere Trägergeräte angepasst. Im nächsten Schritt wurde der Haken auf die anderen Schnellwechsler-Größen skaliert und wieder angepasst – das alles selbstverständlich digital. Am Ende hatten wir eine Geometrie gefunden, die die Sicherheitsvorgabe erfüllt ohne Einschränkungen im Einsatz zu verursachen.

Saubere Leistung! Hier geht es immerhin um eine Technologie, die ein Mehr an Sicherheit bedeutet – habt ihr in dem Zusammenhang an die Endkunden noch eine Botschaft?

Matthias Mißlinger: Ja – der Haken ist für den Fall eines Fehlers, egal ob hydraulisch, mechanisch oder menschlich, da, um Schlimmes zu verhindern. Im Arbeitseinsatz darf er nicht verwendet werden, denn er ist kein Lasthaken oder ähnliches. 

Michael Wittmann: Und noch etwas: das Thema ist bei uns damit nicht abgehakt. Zum einen behalten wir die jetzt geschaffene Lösung im Blick, zum anderen arbeiten wir parallel und auch schon seit längerem an weiteren Alternativen. Unser Ziel als Konstruktionsabteilungen ist es immer, dem Markt und unserem Vertriebsteam verschiedene, ausgereifte Technologien anbieten zu können.

 

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